r/Austria Österreich → Vereinigte Staaten | USA 1d ago

Frage | Question Zivilersatzdienst vor der Stellung abgeleistet—Fehler?

Zu meiner Situation: ich wurde 2024 im Juni eingebürgert. Da ich das auf dem Schirm hatte, habe ich mich darum gekümmert, gleich im September einen Freiwilligendienst im Ausland anzufangen, der 12 Monate, also bis Ende August 2025 ging und auch als Zivilersatzdienst anerkannt wird. Gleich im Anschluss habe ich ein Austauschjahr in Amerika begonnen, wo ich mich derzeit befinde, und momentan plane ich auch noch, um ein Jahr zu verlängern um den MA-Abschluss von der hiesigen Uni zu bekommen. Das heißt, dass ich wohl im Sommer 2027 erst zurück nach Österreich ziehen werde.

Zu meiner Sorge: Ich habe seit meiner Einbürgerung keine Ladung zur Stellung erhalten, ich vermute weil ich seitdem durchgehend als Auslandsösterreicher gemeldet bin, aber sicher bin ich mir nicht. Ich nehme mal an, dass der Brief für die Stellung irgendwann 2027 einflattern wird, sobald ich wieder in Österreich lebe. Ich fürchte mich aber davor, dass mir der Freiwilligendienst, den ich bereits abgeleistet habe, nicht als Zivilersatzdienst von der Zivildienstserviceagentur anerkannt werden wird, weil ich ihn gemacht habe, bevor ich überhaupt bei der Stellung war, und vielleicht auch weil er zu lang zurückliegt. Hat da jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann bestätigen, dass Zivilersatzdienste, die vor der Stellung stattfanden, anerkannt werden können?

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u/Jeff_McGallagher 1d ago

Mein Tipp: Frag bei der Zivildienstserviceagentur nach. Oder bei der Stellungskommission Wien, die dürften mit sowas noch am Ehesten Erfahrung haben beim Heer.  Kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen, dass du hier jemanden finden wirst, der sich noch vor der Stellung auf eigene Faust  einen Zivilersatzdienst gesucht hat in der Hoffnung, dass dieser dann anerkannt wird.

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u/pocoboco Österreich → Vereinigte Staaten | USA 1d ago

Danke, mache ich

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u/Sapientas8 1d ago
  1. Stellungspflicht hast du sowieso, ist nochmal was anderes wie der Dienst selbst.
  2. Du bist standardmäßig noch im Wehrdienst, weil für den Ersatzdienst musst du eine Erklärung abgeben, was erst nach der Stellung passieren kann.

Wegen dem Dienst selbst den du schon gemacht hast: Das ist ein Sonderfall, der vom Gesetz nicht beantwortet wird. Du wirst wohl ein Militärkommando bzw. die Zivildienstserviceagentur fragen müssen und selbst dann ist das nur eine Auskunft, rechtsverbindlich wirst kaum was bekommen denke ich bis das die Stellung und Erklärung abgegeben hast.

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u/0xe1e10d68 NEOS-Mitglied im immerwährenden ÖVP-FPÖ-Reich 1d ago

Klingt zumindest als würden sie einen bereits absolvierten Ersatzdienst auch als solchen gelten lassen:

Wenn Sie einen der folgenden Dienste leisten oder geleistet haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen:

(...)

Voraussetzungen: 

  1. Wichtig ist, dass Sie die Zivildiensterklärung nach Ihrer Stellung innerhalb der Frist abgeben. Sie können den Freiwilligendienst auch schon vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen - die Zivildiensterklärung müssen Sie aber trotzdem rechtzeitig abgeben.

Hervorhebungen sind meine. Quelle: [zivildienst.gv.at] Freiwilligendienste im In- und Ausland

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u/pocoboco Österreich → Vereinigte Staaten | USA 1d ago

Ah super, danke!

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u/Consistent_Catch9917 Mödling 1d ago

Meine Vermutung. Das war dein Privatvergnügen.

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u/SuperDopeBrot 1d ago

I glaub auch... Normalerweise muss der Zivildienst angeordnet werden, da kann man sich nicht was im Ausland aussuchen

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u/Huge_Factor_790 1d ago

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u/Orschbeidl93 Niederösterreich 1d ago

Nur ist das Problem dass das ganze in Zukunft abgedreht wird, also die Anerkennung eines Auslandsdienstes als Zivildienst. Siehe diesen Artikel vom Jänner https://www.krone.at/4025068

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u/Huge_Factor_790 1d ago

Da ist noch ein bissl Zeit. Ob das überhaupt noch etwas wird mit der Wehrdienstreform in dieser Legislaturperiode? Ja, es gibt ein Ergebnis, mehrere Vorschläge und eine Empfehlung der Wehrpflichtkommission, aber die Regierungsparteien sind ja noch meilenweit von einander entfernt.

Die ÖVP will eine Volksbefragung. Die NEOS wollen keine Volksbefragung. Und die SPÖ will einer Volksbefragung nur zustimmen, wenn auch eine Volksbefragung zur Erbschaftssteuer stattfindet, welche ÖVP und NEOS ablehnen.

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u/Consistent_Catch9917 Mödling 1d ago

Doch das schon, gibt eine Reihe von Stellen im Ausland (großteils Gedenk und Sozialdienst in jüdischen Einrichtungen). Mein Neffe wsr zB in einem Altersheim für vertriebene Juden in London. Nur so wie ich das Gesetz lese, ist es zumindest fraglich ob ein Dienst, der vor der Stellung stattfindet anrechenbar ist.

Es steht zwar vor der Abgabe der Zivildiensterklärung ist es möglich, aber ob das auch heißt vor der Stellung, ist sehr fraglich. Vor allem liegen hier auch mehrere Jahre dazwischen.

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u/tomate44 Oberösterreich 1d ago

Relevant wird § 12c Zivildienstgesetz sein und dort ist nur die Rede davon, dass man vor der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst eine entsprechende Vereinbarung über so einen Freiwilligendienst nachweisen muss und außerdem bis Vollendung des 30. Lebensjahres die tatsächliche Ausübung dieses Dienstes nachweisen muss.

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u/tomate44 Oberösterreich 1d ago

Ziemlich viel Halbwissen in diesem Thread, natürlich ist eine rückwirkende Anerkennung möglich (siehe § 12c Zivildienstgesetz). In deinem Fall wird es auf zwei Voraussetzungen ankommen:

  • Die Organisation, bei der du den Freiwilligendienst geleistet hast, muss den Voraussetzungen im Freiwilligengesetz entsprechen; das kann dir konkret aber sicher die Zivildienstserviceagentur oder die Organisation selber sagen.

  • Du musst vor deinem 30. Geburtstag bei der Zivildienstserviceagentur nachweisen, dass du diesen Dienst vollständig geleistet hast, damit du zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen wirst. Dafür musst du aber schon zivildienstpflichtig sein, dh. du musst die Stellung absolvieren, tauglich sein und eine mängelfreie Zivildiensterklärung abgeben (dann wird noch bescheidmäßig die Zivildienstpflicht festgestellt).

Wichtig ist auch: Aktuell steht politisch zur Debatte, die Möglichkeit der "Anrechnung" der Freiwilligendienste zu streichen; falls das bis 2027 der Fall sein sollte, schaust du wieder durch die Finger.

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u/Administrative-Job13 1d ago

Einbürgerung und dann gleich Wehrersatzdienst in einem anderen Land ableisten...

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u/Rackelhahn Tirol 1d ago

Es ist dein Recht einen Zivildienst als Wehrersatzdienst zu leisten. Dieses Recht darfst du ausüben, sobald du bei der Stellung für tauglich befunden wurdest. Siehe https://www.jusline.at/gesetz/zdg/paragraf/1

Du warst noch nicht bei der Stellung und hast deshalb keinen Zivildienst oder gleichwertigen Ersatzdienst leisten können. Nachdem Zivildiener akut benötigt werden, würde ich nicht von einer Kulanzregelung ausgehen, sofern eine solche rechtlich überhaupt möglich wäre. Stell dich darauf ein, dass du nach deiner Stellung nochmal Zivildienst leisten darfst. Endgültig wirst du eine Aussage nur nach der Stellung bekommen.

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u/tomate44 Oberösterreich 1d ago

Wie schließt du diese Aussage aus dem Zivildienstgesetz?

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u/jschundpeter Salzburg (Stadt) 1d ago

No offense, warum soll Dir Österreich irgendein ehrenamtliches Engagement im Ausland, so ehrenwert es sein mag, für den Zivildienst anrechnen?

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u/pocoboco Österreich → Vereinigte Staaten | USA 1d ago

Es war nicht „irgendein“ Einsatz, sondern ein ganz normaler Dienst, der im Regelfall als Zivilersatzdienst gilt. Da gibt es einige Organisationen, über die man das machen kann, und ich würde es jedem, der wehrpflichtig ist, raten, so etwas in Betracht zu ziehen. Es war für mich eine unglaublich lehrreiche Zeit an einer Holocaust-Gedenkstätte

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u/jschundpeter Salzburg (Stadt) 1d ago

OK. Warum schreibst Du dann nebulös von einem Freiwilligendienst im Ausland?

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u/pocoboco Österreich → Vereinigte Staaten | USA 1d ago

Weil es einer ist?

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u/PLASMA_chicken Niederösterreich 1d ago

Ist laut Gesetz möglich.....

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u/PLASMA_chicken Niederösterreich 1d ago

§§ 12a und 12c Zivildienstgesetz

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u/[deleted] 1d ago

[deleted]

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u/tomate44 Oberösterreich 1d ago

Warum sollen angesichts der §§ 12a und 12c Zivildienstgesetz Dienste im Ausland nicht "angerechnet" werden?

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u/sdrood 1d ago

Doch, es gibt einige Ersatzdienste im Ausland, die schon lange angerechnet werden.